Arbeitsausschuss Smart Metering
Mit der Messzugangsverordnung sowie der Anpassung des § 21b EnWG wurden die Rahmenbedingungen für das Mess- und Zählerwesen neu geregelt.
Dabei wurde gesetzlich im § 21b Absatz 3a und 3b EnWG verankert, dass intelligente Zähler (Smart-Meter) ab 01.01.2010 in Gebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen oder einer größeren Renovierung unterzogen werden, angeboten werden müssen.
Aus diesem Grund wurde der Arbeitsausschuss "Smart-Metering" gegründet.
