Arbeitsausschuss Smart Metering

Mit der Messzugangsverordnung sowie der Anpassung des § 21b EnWG wurden die Rahmenbedingungen für das Mess- und Zählerwesen neu geregelt.

Dabei wurde gesetzlich im § 21b Absatz 3a und 3b EnWG verankert, dass intelligente Zähler (Smart-Meter) ab 01.01.2010 in Gebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen oder einer größeren Renovierung unterzogen werden, angeboten werden müssen.

Aus diesem Grund wurde der Arbeitsausschuss "Smart-Metering" gegründet.

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